Lohnerhöhung für Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung


Verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeitsrechtliche Kommission am 18. Dezember 2023 eine weitere Zulage für Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung beschlossen hat. Diese Anpassung erfolgt, um die Entgelte an den Pflegemindestlohn anzupassen.

Die Zulage wird vom 1. Mai 2024 bis zum 31. August 2024 gezahlt. Ab dem 1. September 2024 wird der Pflegemindestlohn durch eine Tariferhöhung überschritten, sodass die Zulage entfällt.

Anspruchsberechtigt sind bestimmte Entgeltgruppen und Stufen. Eine vollständige Liste der berechtigten Gruppen sowie die Höhe der Zulage (brutto bei Vollzeit) finden Sie im beigefügten Beschluss.


Arbeitsrechtsregelung vom 18. Dezember 2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat die folgenden Änderungen beschlossen:

Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien

Mitarbeitende in Pflege und Betreuung erhalten vom 1. Mai 2024 bis zum 31. August 2024 eine monatliche Zulage:

  • Entgeltgruppe 3, Einarbeitungsstufe: 214,- €

  • Entgeltgruppe 3, Basisstufe: 92,- €

  • Entgeltgruppe 4, Einarbeitungsstufe: 204,- €

  • Entgeltgruppe 4, Basisstufe: 72,- €

  • Entgeltgruppe 5, Einarbeitungsstufe: 59,- €

  • Entgeltgruppe 7, Einarbeitungsstufe: 161,- €

Die sonstigen Zuwendungen werden gemäß den gültigen Anlagen gezahlt.

Inkrafttreten

Die Regelung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

Geschäftsstelle der ARK.DH